
Für Sie tätig in Nordhessen
Versicherungen sollen Ihnen Sicherheit bieten. Ich erkläre Ihnen, welchen Schutz Sie wirklich brauchen. Für Sie selbst, für Ihre Familie, in Ihrem Beruf und für die Dinge, die Ihnen am Herzen liegen. Verständlich, einfach und verbindlich. Gerne möchte ich Ihr zuverlässiger Partner beim Thema Sicherheit sein, der für Sie da ist, wenn Sie ihn brauchen. Kontaktieren Sie mich.
Wer bin ich?
Mein Name ist Dieter Jirik. Ich wurde in Kassel geboren.
Als Versicherungsfachmann (IHK) bin ich Versicherungsvermittler aus Leidenschaft und seit 1984 ausschließlich für die INTER Versicherungsgruppe tätig.
Als Spezialist in der Vorsorge für Beamte und Berufe bei Polizei und Feuerwehr helfe ich Ihnen
- wie Sie Ihren Beihilfe optimal ergänzen
- welche speziellen Dienstunfähigkeitsversicherungen es gibt
- welche günstigen Einsteigertarife für Beamtenanwärter für Sie richtig sind
Sie erhalten von mir
- eine Überprüfung wie Ihre bestehenden Versicherungsverträge optimiert werden können – für Sie, Ihre Familie und Ihren Betrieb
- ein professionelles Vorsorgegutachten mit Entscheidungsvorlage – exakt auf Ihre Situation zugeschnitten
- eine umfangreiche Analyse Ihrer Risikoabsicherung mit Hilfe modernster Software
Sie profitieren von
- meinem umfangreichen Wissen rund um das Absichern Ihrer Familie
- meiner Erfahrung bei der Absicherung Ihres Betriebes
- einem Ansprechpartner für alle Absicherungsfragen und erhalten ein Rundum- Sorglos-Paket
Um für Sie immer auf dem neusten Stand zu sein, bilde ich mich kontinuierlich weiter.
Day of the Week | Hours |
---|---|
Montag | 09:00 - 12:0014:00 - 17:00 |
Dienstag | 09:00 - 12:0014:00 - 17:00 |
Mittwoch | 09:00 - 12:0014:00 - 17:00 |
Donnerstag | Geschlossen |
Freitag | 09:00 - 12:0014:00 - 17:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
Meine Top Empfehlung

Private Krankenversicherung für Beamte
Optimaler Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit. Ob beim Zahnarzt, im Krankenhaus oder ambulant – wir sichern Sie perfekt ab und regeln auch noch Ihre kompletten Beihilfeangelegenheiten für Sie!
Häufige Fragen zur private Krankenversicherung für Beamte
Sie können den Tarif abschließen, wenn Sie einen Anspruch auf Beihilfe nach der hessischen Beihilfeverordnung haben und sich Ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland befindet.
Auch Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sind versicherungsfähig, wenn sie ein bestimmtes Einkommen unterschreiten. Die Einkommensgrenzen werden von Bund und Ländern festgelegt und können unterschiedlich hoch sein.
Ihre Kinder sind versicherungsfähig, sofern sie nicht in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse fallen. Wenn das Einkommen Ihres Ehepartners unter der Einkommensgrenze liegt, ist dieses Kriterium erfüllt. Ihre Kinder können mitversichert werden.
Das ist der Fall, wenn die Ehegatten ein bestimmtes Einkommen (unterschiedlich nach Bund und Ländern) unterschreiten. Bei Kindern ist es der Fall, wenn sie nicht in die Familienversicherung fallen. Das wäre dann auch, wenn der Ehepartner weniger als die Einkommensgrenze verdient.
Änderungen an Ihrer Beihilfe können sich z. B. aufgrund folgender Situationen ergeben:
- Sie gehen in Ruhestand.
- Sie werden Eltern oder vergrößern Ihre Familie durch weitere Kinder.
- Sie wechseln die Dienststelle.
Ihr Versicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss. Es gibt keine Wartezeiten.
Ja, die Leistungen eines Heilpraktikers sind im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker einschließlich Arznei- und Verbandmitteln erstattungsfähig.
Nein, in diesem Tarif sind nur allgemeine Krankenhausleistungen gemäß des gewählten Prozentsatzes versichert.
Weitere Empfehlungen

Die FAMK Tarife für die private Krankenversicherung sind auf die beihilferechtlichen Regelungen in Hessen abgestimmt. Sie decken den Teil der medizinischen Kosten ab, den Ihr Dienstherr über die Beihilfe nicht übernimmt.

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Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich die Weiterversicherung in einer Krankheitskosten-Vollversicherung, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters.

Ihr Beruf als Polizeibeamter /-in oder Feuerwehrbeamter/in bringt erhöhte Risiken mit sich. Sorgen Sie mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung vor, um im Notfall abgesichert zu sein.

70% der Unfälle in Deutschland passieren in der Freizeit und sind somit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
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INTER Versicherungsgruppe
Die INTER Versicherungsgruppe ist ein unabhängiger Versicherungskonzern mit Sitz in Mannheim, der eine umfassende Produktpalette für Privat- und Gewerbekunden anbietet. Deutschlandweit ist die INTER mit zahlreichen Geschäftsstellen vertreten und beschäftigt über 1.600 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst, davon rund 1.000 am Hauptsitz in Mannheim. Als berufsständischer Versicherer bietet die INTER Versicherungsgruppe Angebote für unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Handwerker. Die Krankenversicherung ist der größte Versicherungsbereich. Im Komposit-Bereich baut die INTER ihre Produktpalette – insbesondere für gewerbliche Kunden – kontinuierlich aus. Auch in der Lebensversicherung verfügt die INTER über zahlreiche Produkte. Die INTER Versicherungsgruppe kooperiert umfassend mit der Freien Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG mit Sitz in Frankfurt. Sie ist spezialisiert auf die Krankheitskostenvollversicherung für Angehörige von Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Strafvollzug, Zoll, Steuerfahndung, Gefahrenabwehrbehörden und deren Verwaltungen in Hessen.
Dieter Jirik
Im Wiesengrund 22
34295 Edermünde
Tel.: 056657227
Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel
Registereintragungs Nr.:
D-B5Y2-KHZMI-87, www.vermittlerregister.info
Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel
GewO Berufsbezeichnung:
EU§34d4VV
Berufsrechtliche Regelungen:
§34d Gewerbeordnung (GewO)
§§59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
§48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Zur Einsicht verfügbar: www.gesetze-im-internet.de
Umsatzsteuernummer befreit
Weitere Angaben gemäß §15 VersVermV:
Gerne biete ich Ihnen meine kompetente Beratung an. Zur Erhaltung und Erweiterung meiner Beratungsqualität nehme ich regelmäßig an qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen teil. Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungen erhalte ich als Vergütung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Ich besitze keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Schlichtungsstellen für Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
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